Die Berufliche Rehabilitation
Grundsätzlich hat die berufliche
Rehabilitation immer Vorrang vor Rentenleistungen, d.h. die
Betroffenen sollen in die Arbeits- und Berufswelt wieder
eingegliedert werden.
Der gesetzliche Auftrag der beruflichen
Rehabilitation ist den Berufsgenossenschaften,
der Deutschen
Rentenversicherung
und der Bundesagentur
für Arbeit übertragen worden (Rehabilitations- oder
Kostenträger). Sie übernehmen für die Rehabilitanden die
Ausbildungskosten sowie normalerweise die finanzielle Absicherung
des Lebensunterhaltes.
Bei den genannten Rehabilitationsträgern sind Fachberater
für Rehabilitation tätig, die die Anträge auf Rehabilitation entgegennehmen
und Erstberatungen anbieten. Der Rehabilitationsträger übernimmt nach
der Bewilligung auch die Anmeldung im Bfw Friedehorst gGmbH.
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