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Staatl. anerkannte/r Altenpflegehelfer/-in

Das Tätigkeitsfeld 

Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferinnen arbeiten mit Pflegefachkräften zusammen und unterstützen diese bei der Pflege älter Menschen. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der Körperpflege, bereiten Essen und Trinken vor und helfen bei Alltagsverrichtungen. Sie wirken bei Maßnahmen der Behandlungspflege wie Injektionen und Verbandwechsel mit. Sie assistieren Ärzten Pflegefachkräften und Therapeuten.

Die Voraussetzungen 

Neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes sollte mindestens ein Hauptschulabschluss oder gleichrangiger Bildungsabschluss vorliegen.

Das Qualifikationsprofil 

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden neben den allgemeinbildenden Fächern Deutsch und Politik die Grundlagen des Berufes in Form von Lernfeldern praxisnah vermittelt:

  • bei der Körperpflege behilflich sein, betten, umbetten und Bettlägerige lagern, Salben auftragen, Krankenbeobachtungen durchführen 
  • Mahlzeiten anrichten und ausgeben, an-, um- und auskleiden, Toilettengänge ermöglichen
  • Pflichtgänge innerhalb und außerhalb des Heimes / der Wohnung begleiten, zum Beispiel Arztbesuche und Behördengänge 
  • bei Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen mitwirken, zum Beispiel zu Bastel- oder Handarbeiten ermuntern 
  • Helfende, informierende Gespräche mit den Angehörigen führen 
    Feste, Feiern und Veranstaltungen mitgestalten
  • grundpflegerische und vorbeugende Maßnahmen unter Einbeziehung der Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Grundkenntnisse über Alterserkrankungen, Haushaltsführung, Ernährungs- und Diätlehre

    Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege.

Das Ziel 

Die Ausbildung schließt nach 12 Monaten Vollzeitunterricht mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen, und mündlichen Teil.


Besonderheit:
Erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Altenpflegehilfeausbildung mit Hauptschulabschluss ist es möglich, in eine verkürzte Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin bzw. zum examinierten Altenpfleger einzutreten. Bei bestandener Abschlussprüfung mit mindestens gutem Gesamtergebnis kann auf Antrag eine Verkürzung der dreijährigen Fachkraftausbildung um bis zu einem Jahr gewährt werden, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

 



Es ist grundsätzlich eine schriftliche Bewerbung erforderlich.

Private Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Rotdornallee 64
28329 Bremen

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Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Zimmer, Telefon: 0421/6381-9913

  

 

 

 

  
  
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