Reha-Fachdienste

Sozialer Dienst

Die Aufgaben des sozialen Dienstes liegen in der Beratung und Unterstützung in allen ausbildungsbezogenen, persönlichen, familiären, organisatorischen und sozialrechtlichen Fragen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.

Von der Anmeldung über die Verwaltung der Teilnehmer/-innen und dem Abschluss bis hin zur Erfolgskontrolle nach Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme obliegt die Verantwortung dem sozialen Dienst.

Durch die Anwendung der fachspezifischen Methoden im Rahmen der Beratung wird der Rehabilitationsverlauf bestmöglich sichergestellt und der Rehabilitand zur Mitwirkung verpflichtet.

In dieser Eigenschaft ist der soziale Dienst auch der Ansprechpartner für die Kostenträger.

Der Bereich der Hauswirtschaft, der sich aus der Mensa und dem Internat zusammensetzt, ist dem sozialen Dienst unterstellt und gehört ebenfalls zu den begleitenden Diensten. Hier werden bei Bedarf medizinische Empfehlungen hinsichtlich Unterbringung und Verpflegung auf den Individualfall ausgerichtet.

  
  
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