Reha-Fachdienste
Sozialer Dienst
Die Aufgaben des sozialen Dienstes liegen in der Beratung und
Unterstützung in allen ausbildungsbezogenen, persönlichen,
familiären, organisatorischen und sozialrechtlichen Fragen im Sinne
einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Von der Anmeldung über die Verwaltung der Teilnehmer/-innen und dem
Abschluss bis hin zur Erfolgskontrolle nach Beendigung der
Rehabilitationsmaßnahme obliegt die Verantwortung dem sozialen
Dienst.
Durch die Anwendung der fachspezifischen Methoden im Rahmen der
Beratung wird der Rehabilitationsverlauf bestmöglich sichergestellt
und der Rehabilitand zur Mitwirkung verpflichtet.
In dieser Eigenschaft ist der soziale Dienst auch der
Ansprechpartner für die Kostenträger.
Der Bereich der Hauswirtschaft, der sich aus der Mensa und dem
Internat zusammensetzt, ist dem sozialen Dienst unterstellt und
gehört ebenfalls zu den begleitenden Diensten. Hier werden bei
Bedarf medizinische Empfehlungen hinsichtlich Unterbringung und
Verpflegung auf den Individualfall ausgerichtet.
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